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Dienstag, 18. Mai 2021

[ #Digitalisat ] Anatomie: Andreas Vesalius digital


Eine wegweisende Digitalisierung der ersten neuzeitlichen Beschreibung und Illustration des gesamten menschlichen Körpers von Andreas Vesalius zeigt die Northwestern Universit. Vesalius war der Autor des ersten kompletten Lehrbuchs der menschlichen Anatomie "De Humanis Corporis Fabrica".

Vesalsche Skelett. Vesalius gab dem Studium der Anatomie an Hand von Sektionen menschlicher Leichen, die die durch Tiersektionen bedingten Fehler in der Anatomie Galens korrigieren konnte, eine neue Richtung, besonders durch sein Buch "De humani corporis fabrica" ("Über den Bau des menschlichen Körpers", 1543). Diese Schrift kennzeichnet den Beginn der modernen Anatomie. Das von Vesalius präparierte, so genannte Vesalsche Skelett ist das älteste Stück der anatomischen Sammlung in Basel. Es handelt sich dabei um die sterblichen Überreste des Verbrechers Jakob Karrer von Gebweiler, der 1543 zergliedert und präpariert wurde.

Zum Tode verurteilt. Andreas Vesalius (geboren 31. Dezember 1514 in Brüssel, gestorben 15. Oktober 1564 bei einem Schiffbruch nahe der griechischen Insel Zakynthos) studierte in Löwen und Paris, widmete sich besonders anatomischen Arbeiten. Während der Kriege zwischen Karl V. und Franz I. begleitete er die kaiserliche Armee als Arzt und Chirurg, wurde dann nacheinander Professor in Padua, Pisa, Bologna und Basel und 1544 erster Leibarzt Karls V., später Philipps II. Schon sein Vater war habsburgischer Leibapotheker.

1537 ging er an die Universität Padua und promovierte dort. In Anerkennung seiner hervorragenden Kenntnisse erhielt Vesalius vom venezianischen Senat einen fünfjährigen Zeitvertrag als Professor für Chirurgie mit Lehrverpflichtung zur Anatomie. In diesen fünf Jahren schuf Vesalius sein anatomisches Lebenswerk. Er hielt seit 1540 Vorträge über Anatomie in Basel.Bereits 1543 veröffentlichte Vesalius bei dem Basler Drucker Johannes Oporinus sein epochales Werk "De humani corporis fabrica". Darin vertrat er gegen die allgemeine Überzeugung die Einstellung, allein die menschliche Leiche sei als zuverlässiger Weg zur Erkenntnis des Körperbaus zulässig und erkannte als Erster, dass Galens Arbeiten zur Anatomie sich auf Tiere bezogen.

Darwin. Er entwickelte darin auch, sich dabei auf Plinius beziehend, eine Theorie der Abstammung des Menschen vom Affen über Pygmäen hin zum Menschen. Als Leibarzt lebte er meist in Madrid, wurde von der Inquisition als Zauberer zum Tode verurteilt, von Philipp II. aber zu einer Pilgerfahrt nach Jerusalem begnadigt. Auf der Rückreise erlitt er bei der Insel Zante Schiffbruch und ertrank.


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Dienstag, 9. Februar 2021

[Free eBook] Lexikon & Rechtsmedizin für Studierende, für Kriminalisten, Justiz- und Polizeibeamte


[Free eBook] Die Rechtsmedizin (auch: Gerichtsmedizin, Gerichtliche Medizin, Forensische Medizin) umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege. 


Auch wenn es in Krimis oft „Pathologen“ sind, die gerichtliche Leichenöffnungen durchführen, so ist dies doch falsch. Pathologen führen zwar auch Obduktionen durch, aber nur zur Abklärung der Todesursache von Patienten, die im Krankenhaus verstorben sind, oder wenn eine nichtnatürliche Todesursache vorher ausgeschlossen wurde. Rechtsmediziner hingegen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig.

[eLexika] Glossar der Rechtsmedizin. Auf der Website des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Bern befindet sich auch online eine "Lexikon der Rechtsmedizin". Das Glossar beruht zwar auf Schweizer Rechtsnormen, ist aber mangels andersweitiger Online-Quellen doch im einen oder anderen Falle eine Hilfe.


 [ #FREIHANDbuch ]⇒

Inhaltsverzeichnis 
1 Einführung in die Rechtsmedizin 
2 Klinische Rechtsmedizin
2.1 Körperverletzungen 
2.2 Kindesmisshandlung 
2.2.1 Einleitung 
2.2.2 Misshandlungs-Formen: 
2.2.3 Vorgehen bei Verdacht auf körperliche Kindesmisshandlung/ -vernachlässigung und/oder 
sexuellen Missbrauch
2.3 „Häusliche Gewalt“: Gewalt in Ehe und Partnerschaft
2.3.1 Definition: 
2.4 Sexualdelikte bei Erwachsenen
2.5 Verkehrsmedizin 
2.5.1 Allgemeine Verkehrsmedizin 
2.5.2 Fahreignung bei psychischen Störungen (ohne Sucht)
2.5.3 Fahreignung im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen 
2.5.4 Fahreignung bei somatischen Erkrankungen
3 Postmortale Rechtsmedizin 
3.1 Thanatologie (Lehre vom Tod)  
3.1.1 Sterben und Tod 
3.2 Vitale Reaktionen – Die Frage der Vitalität
3.2.1 Systemisch vitale Reaktionen 
3.3 Leichenerscheinungen 
3.3.1 Totenflecken (Livor mortis oder Livores) 
3.3.2 Totenstarre (Rigor mortis) 
3.3.3 Fäulnis, Autolyse, Verwesung, Mumifikation, Skelettierung = späte Leichenerscheinungen
3.4 Todeszeitschätzung
3.4.1 Verhalten der Totenflecken 
3.4.2 Verhalten der Totenstarre 
3.4.3 Auskühlung 
3.4.4 Muskelreaktion auf mechanischen oder elektrischen Reiz 
3.4.5 Beurteilung des Mageninhaltes 
3.4.6 Kriminalistische Todeszeitschätzung 
3.5 Der aussergewöhnliche Todesfall (agT) 
3.5.1 Definition aussergewöhnlicher Todesfall (nach Schwarz) 
3.5.2 Definition aussergewöhnlicher Todesfall (allgemein) 
3.5.3 Die ärztliche Leichenschau = letzter Dienst am Patienten
3.5.4 Meldepflicht des aussergewöhnlichen Todesfalles:
3.5.5 Die Legalinspektion: spezialärztliche Untersuchung eines Toten im Auftrag der 
Untersuchungsbehörde (Begriff im Ausland nicht bekannt!)
3.5.6 Tatortarbeit = Teamwork
3.5.7 Abklärungsprocedere des agT 
3.5.8 Problemtodesfälle, „Problemleichen“ 
3.5.9 Rechtsmedizinische Obduktion
3.6 Der plötzliche Säuglingstod
3.7 Identifikation von Toten 
3.7.1 Identifikation durch Angehörige (Direktkonfrontation):  unsicher
3.7.2 Identifikation durch Effekten: unsicher 
3.7.3 Identifikation durch Dactyloskopie (Fingerabdruck): sicher
3.7.4 Identifikation durch Zähne (odontologisch): sicher
3.7.5 Identifikation durch Körpermerkmale: unsicher 
3.7.6 Identifikation durch DNA („genetischer Fingerabdruck“): sicher 
4 Morphologie 
4.1 Stumpfe Gewalt 
4.1.1 Wichtige rechtsmedizinische Fragestellungen bei stumpfer Gewalteinwirkung: 
4.1.2 Verletzungen der Knochen 
4.2 Verkehrsunfall
4.2.1 Fragen an die Rechtsmedizin 
4.2.2 Wichtige Anknüpfungspunkte von Unfallort und Unfallfahrzeugen 
4.2.3 Bewegungsablauf des von einem PW angefahrenen Fussgängers
4.2.4 Bewegungsablauf des PW-Insassen beim Frontalaufprall
4.2.5 Ärzte als Gutachter bei Verletzungen durch Verkehrsunfälle, z.B. HWS-Verletzung 
(„Schleudertrauma“)
4.3 Scharfe Gewalt
4.3.1 Schnittverletzungen 
4.3.2 Stichverletzungen 
4.4 Schuss
4.4.1 Allgemeine Waffen- und Munitionskunde 
4.4.2 Feuer-Waffengattungen 
4.4.3 Munition: 
4.4.4 Schussentwicklung
4.4.5 Rechtsmedizinische Aspekte der Schussverletzungen 
4.4.6 Wundmorphologie am Einschuss in Abhängigkeit von der Schussdistanz
4.4.7 Ausschuss
4.4.8 Schussrichtung 
4.4.9 Unterscheidung Suizid/Delikt 
4.4.10 Umgang mit Schussverletzungen in der Klinik
4.5 Sauerstoffmangel
4.5.1 Ersticken allgemein 
4.5.2 Strangulation
4.5.3 Behinderung der Atembewegungen (Sonderformen)
4.5.4 Ertrinken 
4.6 Thermische Schäden
4.6.1 Kälteeinwirkung 
4.6.2 Hitzeeinwirkung 
4.7 Elektrischer Strom, Blitz
4.7.1 Elektrischer Strom
4.7.2 Blitz 
5 Forensische Radiologie 
5.1 Postmortale Radiologie
5.1.1 Dokumentation von rechtsmedizinisch relevanten Befunden 
5.1.2 Identifikation von Verstorbenen
5.1.3 Detektion und Identifikation von nicht-medizinischen Fremdkörpern 
Abb. 4a: Projektil Abb 4b: Projektil
5.1.4 Darstellung von Verletzungen und Verletzungsmuster für medizinische Laien
5.2 Klinisch-forensische Radiologie 
5.2.1 Röntgen
5.2.2 Computertomographie 
5.2.3 Magnetresonanztomographie 
5.2.4 Ausblick 
6 Anthropologie:
6.1 Knochen und Zähne als biogene Informationsquelle der Anthropologie
6.2 Morphologische Bestimmung des Geschlechts am Skelett
6.2.1 Erwachsene Individuen
6.2.2 Nichterwachsene Individuen 
6.3 Morphologische Bestimmung des Sterbealters am Skelett
6.3.1 Erwachsene Individuen
6.3.2 Juvenile und jungerwachsene Individuen
6.3.3 Kinder und juvenile Individuen 
6.3.4 Fetale und neonate Individuen
6.4 Literatur: 
7 Aspekte aus dem Medizinrecht zur Arzt-Patient-Beziehung 
7.1 Vorbemerkung zum Begriff Medizinrecht 
7.2 Wichtige juristische Terminologie 
7.3 Grundsätzliches zur Arzt-Patient-Beziehung 
7.4 Grundsätzliches zur Patient-Spital-Beziehung
7.5 Ursachen für ein unerwünschtes Behandlungsergebnis 
7.6 Algorithmus ‚Haftung im Zivilrecht’
7.7 Vorgehensweise beim möglichen Behandlungsfehler
7.8 Rechtsgenügende Aufklärung des Patienten
7.9 Sterbehilfe / Beihilfe zum Suizid 
7.10 Berufspflichten
8 Forensische Psychiatrie
9 DNA-Analyse, Spurenkunde, Abstammungsbegutachtung 
9.1 Was ist DNA?
9.2 Aufbau des DNA-Moleküls
9.2.1 Gene oder codierende Regionen der DNA 
9.2.2 Nicht-codierende Regionen der DNA
9.3 DNA-Analyse zum Zwecke der Identifikation einer Person bzw. eines Spurenverursachers 
9.4 DNA-Analysen zur Abstammungsbegutachtung (Feststellung der Vaterschaft) 
9.5 Spurenkunde
9.6 Schweizerische Nationale DNA-Datenbank 
10 Forensische Toxikologie: Blutalkohol, Drogen und Medikamente im Strassenverkehr, 
K.O.-Mittel, Vergiftungsverdacht beim Toten. 
10.1 Blutalkohol
10.1.1 Fahrfähigkeit (FiaZ = Fahren in angetrunkenem Zustand)
10.1.2 Biologisches
10.1.3 Feststellung der Angetrunkenheit 
10.1.4 Theoretische Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) aus Trinkmengen-Angaben 
(WIDMARK-Formel) 
10.1.5 Nachtrunk 
10.1.6 Blutentnahme an der Leiche
10.2 Drogen und Medikamente im Strassenverkehr
10.3 K.O.-Mittel
10.4 Vergiftungsverdacht beim Toten 
11 Prüfungsinformationen
11.1 Prüfungsmodalitäten des medizinischen Staatsexamens: 
11.2 Prüfungsmodalitäten Wahlfach-Prüfungen der Juristen:
11.3 Mögliche Prüfungsfragen für das medizinische Staatsexamen in Rechtsmedizin (unterstrichene 
Fragen: für Wahlfach-Prüfungen der Juristen geeignet) 
11.3.1 Forensische Medizin 
11.3.2 Toxikologie
11.3.3 Spurenkunde und DNA 
Anhang 1: Gesetzesartikel bezüglich Meldewesen bei  Todesfällen und bei Körperverletzungen und 
Sexualdelikten
Anhang 2: Für Medizinalpersonen relevante Rechtsvorschriften der Schweiz 
Anhang 3:  Medizinische Mindestanforderungen für Verkehrsteilnehmer (Anhang 1 zur VZV) 
Anhang 4 Polizeiprotokoll
Anhang 5 :  Auswahl relevanter Gesetzestexte betreffend Kind (Stand 12/2009)
Anhang 6 Ärztliche Todesbescheinigung

Dienstag, 14. März 2017

[ #eText ] Handbuch der Trekking- und Höhenmedizin - kostenloser Download!

Allein in Mitteleuropa suchen jährlich etwa 40 Millionen Menschen hoch gelegene Orte zu unterschiedlichsten Zwecken auf. Immer mehr auch immer ältere Menschen, auch mit Vorerkrankungen, sind in alpinen Hochlagen aktiv!

 All' dies findet in einer Umgebung statt, in der aufgrund der Abgelegenheit und Entfernungen nicht sofort und manchmal gar nicht mit organisierter Hilfe zu rechnen ist. Daher ist es für alpine Touristik- und Sportfunktionäre wichtig, Grundlagen zu beherrschen und Probleme zu (er)kennen.

Was sich für viele - insbesondere junge - Menschen als ein einfaches Problemchen stellt wird schnell komplexer, wenn er sich erst nür über die umfangreichen Aufgaben und Zielsetzungen der Höhenemedizin informiert. Die Österreichische Gesellschaft für Alpin- und Höhenmedizin definiert die Zielsetzung so:

"Der umfangreiche Befassungsbereich der Alpinistik in großen und extremen Höhen - das sind Höhen oberhalb von 2500 m Schlafhöhe - betrifft: Physik und Physiologie der hypobaren Hypoxie, Akklimatisationsmechanismen, Leistungsfähigkeit in der Höhe, Trainingsvorbereitungen, Höhentauglichkeit, höhenmedizinische Beratung, höhenspezifische Risikofaktoren, Höhenaufenthalt bei vorbestehenden Erkrankungen, Flug- und Tropentauglichkeit, Antikonzeption und Schwangerschaft in der Höhe, Kinder in der Höhe, Taktik der Höhenakklimatisation, Sauerstoffsättigung zur Vorhersage der Höhenkrankheit, medikamentöse Akklimatisationshilfen, Energiestoffwechsel, Gehtaktik, Inzidenz, Pathophysiologie und Diagnostik der akuten Höhenkrankheit, Therapie der akuten Höhenkrankheit, weitere höhentypische Gesundheitsstörungen, medizinische Betreuung beim Höhentrekking und beim Höhenbergsteigen."

Bergdoktor. Österreichs "Bergdoktor" Franz Berghold stellt freundlicherweise und kostenfrei das Handbuch der Trekking- und Höhenmedizin ald PDF-Download zur Verfügung. Zielgruppe für ein solches Handbuch könnten denn auch sein: Reisemediziner, Arbeitsmediziner, Betriebsärzte, Allgem. Mediziner, Krankenhäuser, Alpine Ausbilder, Bergrettung und Rettungsdienste, Extrem-Bergsteiger, Expeditions-Bergsteiger, Bergsportler, Alpine Vereine, Reiseagenturen, Reisebegleiter, Sportverbände und Internationale Alpine Verbände.

Nomen est Omen. Univ.Prof.Dr.med. Franz Berghold. Geboren am 22.11.1948 ist Franz Berghold ist Alpinsportarzt und hat seine Praxis in Kaprun! Er ist außerdem Universitätsprofessor und Lehrbeauftragter am Institut für Sportwissenschaft zum Thema "Unfallkunde der Alpinistik und des Wintersports". Weiters ist Berghold Berufs-Berg- und Skiführer.

[ #FREIHANDbuch ]⇒
Zur vorgängigen Orientierung über den Inhalt:

HANDBUCH DER TREKKING- UND HÖHENMEDIZIN
Praxis der Höhenanpassung – Therapie der Höhenkrankheit
Franz Berghold
Wolfgang Schaffert
7. Auflage 2009
Richtlinien der Österreichischen Gesellschaft für Alpin- und Höhenmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Berg- und Expeditionsmedizin

Inhalt

1. Der Mensch in der Höhe
Physikalische Bedingungen
Akuter Sauerstoffmangel
Subakuter Sauerstoffmangel - die Höhenstufen
Akklimatisationsmechanismen
Die Leistungsfähigkeit in der Höhe
Trainingsvorbereitungen
Gibt es ein vorbereitendes Höhentraining ?
Das Scheitern in der Höhe
2. Vorbedingungen für Trekking und Höhenbergsteigen
Höhentauglichkeit
Die Aufgabe einer höhenmedizinischen Beratung
Höhenspezifische Risikofaktoren
Höhenaufenthalt bei vorbestehenden Erkrankungen
Fulgtauglichkeit
Die Anti-Baby-Pille in der Höhe
Schwangerschaft und Höhe
Kinder in großen und extremen Höhen
3. Praxis der Höhenakklimatisation
Akklimatisationstaktik (Höhentaktik)
Praktische Zeichen erfolgter Akklimatisation
Medikamentöse Akklimatisationshilfen
4. Taktik in extremen Höhen
Taktische Prinzipien
Das Sterben in der Todeszone
5. Weitere gesundheitliche Kriterien in der Höhe
Energiestoffwechsel
Höhenbedingter Gewichtsverlust
Ernährung
Flüssigkeitshaushalt
Der Schlaf in der Höhe
Gehtaktik und Atemrhythmus
Gehen mit Stöcken
Füße und Schuhe
Bagatellschäden
6. Die akute Höhenkrankheit
Die Formen der akuten Höhenkrankheit
Inzidenz der akuten Höhenkrankheit
Disposition und Risikofaktoren
Latenzzeiten
Symptome der akuten Höhenkrankheit
Lake Louise Score
Neuropsychische Veränderungen in der Höhe
Die fünf goldenen Regeln der HRA
7. Therapie der akuten Höhenkrankheit
Ruhe-Abstieg-Abtransport-Wärme
Zusätzliche Notfalltherapien
Flaschensauerstoff
Überdrucksack
Medikamente
Übersicht: Maßnahmen bei AMS / HACE / HAPE
Praktische Optionen
Der Umgang mit bewusstlosen Patienten
8. Weitere höhentypische Gesundheitsstörungen
Periphere Unterhautödeme
Retinablutungen in der Höhe
Höhenreizhusten
Kälteschäden
Thrombosen und Lungenembolie
Strahlenschäden
Reisediarrhoe
Infektionskrankheiten und Reiseimpfungen
Malaria
9. Medizinische Betreuung beim Höhenbergsteigen
Die Formen des außeralpinen Höhenbergsteigens
Gesundheitsrisiken beim Höhenbergsteigen
Außeralpine Rettungs- und Gesundheitssysteme
Der Trekking- und Expeditionsarzt
Medizinische Ausrüstung auf Höhentrekkingtouren
Aufgabenbereiche eines Expeditionsarztes
Medizinische Ausrüstung auf Höhenbergfahrten
Soll die einheimische Bevölkerung mitbetreut werden ?
Anhang:
Fachwörterregister

Dienstag, 17. Januar 2017

[ #Digitalisat ] Handlesen, Physiognomik und Astrologie in der frühen Neuzeit (1523)

Retrodigitalisat: Johannes Indagine: die kunst der chiromantzey (1523)

Überregionale Bedeutung gewann Indagine auf dem Gebiet der damals ebenso modischen wie umstrittenen Astrologie sowie auf den damit verwandten Feldern der Chiromantie und Physiognomie... Dieses bis in das ausgehende 17. Jhdt. trotz päpstlicher Indizierung häufig nachgedruckte Werk mit dem von Hans Baldung Grien angefertigten Porträt Indagines auf dem Titelblatt und den veranschaulichenden Holzschnitten Hans Wechtlins im Innern hat im Deutschland der frühen Neuzeit wesentlichen Anteil an der Verbreitung der Lehre von der Deutung des Körperbaues, des Gesichts und der Handlinien.

Das Buch das 1523 im reformierten Straßburg erschienen war, ist ein Dokument der Frühen Neuzeit und werden Planeten bereits bezeichnet. Man erinnere sich in diesem Zusammenhang daran, dass Nikolaus Kopernikus erst 1543 sein Werk De revolutionibus orbium coelestium („Von den Umdrehungen der Himmelskörper“), in dem er die Sonne in den Mittelpunkt stellte und die Erde als weiteren Planeten erkannte. veröffentlichte. Das heute wohl dem Okkulten zuzurechnende Werk erschien wohl zu einer Zeit, da in Deutschland, Frankreich und Italien Astrologie und Chiromantie in voller Blüthe standen, lebte doch zu derselben Zeit auch der französische Astrolog Nostradamus (*1503, †1566), dessen Prophezeiungen in der ganzen damaligen Welt großes Aufsehen machten. Das Deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm zitiert aus diesem Werk die Definition für einen Sanguiniker.

Der Autor. Indagine Johannes (de Indagine, ab Indagine, Rosenbach von Hagen), Pfarrer, Astrologe, Physiognom, * spätestens 1467 wahrscheinlich in einem "Hain"-Ort im Raum Mainz-Aschaffenburg, † 25.3.1537 Steinheim bei Hanau.  Er gehörte wahrscheinlich dem Geschlecht "von Hagen" an, wobei "ab" oder "de Indagine" die latin. Namensform ist; Theologe und Astrologe, Pfarrer zu Steinheim

 [ #FREIHANDbuch ]⇒