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Montag, 31. Juli 2023

[ #eText ] Die Geschichte des EURO


Erst ein Jahrzehnt kennen wir diese Banknoten und Münzen - und schon eine Geschichte darüber? 

Gerade jetzt ein interessantes Thema, da mancherorts schon ernsthaft gewünscht wird, dass der Euro Geschichte sei. Ein kostenloses eBook erzählt.
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Dienstag, 6. September 2022

[ #eMaps ] Online: Der erste Europaatlas von Gerhard Mercator digitalisiert


Die British Library hat in ihrer Reihe "Turning the Page" Mercators Europakarte von 1554 digitalisiert online gestellt. 

Das fast 100seitige Werk zeigt auch eine Karte "Tyrolis" in der Teile Vorarlbergs dargestellt sind: Vom Arlberg übers Klostertal nach Bludenz bis Feldkirch und das Montafon mit dem "Illfluß".


Europæ descriptio. Europæ descriptio, eine Wandkarte von Europa aus 1554 in 15 Blättern (159×132 cm) (1572 überarbeitet). Mit dem Erscheinen dieser Karte wurde das schon lange überholte ptolemäische Weltbild weitgehend korrigiert. Die gegenseitige Position der europäischen Länder ist zum ersten Mal korrekt dargestellt. Für anderthalb Jahrhunderte diente Mercators Europakarte als Maßstab.

Inquisition. Um ein Haar wären Mercators kartographisches Werk, seine  Ideen und Erfindungen durch religiöse Intoleranz verhindert worden. Im Februar 1544 wurde Mercator  - wie so viele andere auch - der "Lutherei" beschuldigt und von der Inquisition als Ketzer in den Kerker geworfen. Nach einem halben Jahr kam er auf Intervention von Freunden, die offenbar genügend Einfluss besaßen, frei und so konnt er die Arbeiten an seiner grossen Europakarte fortsetzen. Als er1554 seine Europakarte fertiggestellt hatte, rief ihn Karl V. nach Brüssel. Mit einem Schlag war Mercator berühmt.


Gerhard Mercator. Gerhard Mercator (* 5. März 1512 in Rupelmonde, Grafschaft Flandern; † 2. Dezember 1594 in Duisburg) war ein Geograph und Kartograf, der schon zu Lebzeiten als der Ptolemäus seiner Zeit angesehen wurde und bis in die arabisch-islamische Welt berühmt war. Er hieß eigentlich Gerard de Kremer (latinisiert Gerardus Mercator, deutsch auch Gerhard Krämer).  Heute vorwiegend als Kartograf und Globenhersteller bekannt, war Mercator im 16. Jahrhundert auch als Kosmograf, Theologe und Philosoph von großer Bedeutung und setzte Maßstäbe als Schriftkünstler.

Mercator-Projektion. Seine wegweisende Ideen zur Navigation finden sich heute in jedem GPS-Gerät; Satelliten, Flugzeuge und Schiffe bewegen sich auf sicherem Kurs durch seine Grundlagenarbeiten zur exakten Orientierung; See- und Landkarten werden auch heute noch in der von ihm erdachten, mathematisch hoch komplexen Karten-Projektion erstellt.  Ihr Merkmal sind parallel in gleichen Abständen verlaufende Längengrade und ebenfalls parallel verlaufende Breitengrade, deren Abstände zu den Polen hin wachsen. Dadurch entstehen zwar in Bezug auf die Flächentreue erhebliche Überdehnungen in höheren Breiten. Auf diese Weise konnte er aber eine Karte entwickeln, die die gekrümmte Erdkugel in die Ebene bringt und dabei die ursprüngliche Form der Kartenobjekte erhält. Der große Vorteil von Karten in Mercator-Projektion ist nämlich, dass bei ihr Linien mit konstant gleicher Richtung als Geraden abgebildet werden und die Längengrade immer unter dem gleichen Winkel schneiden. Da die Winkelmessung bei der Navigation eine wesentliche Rolle spielt, ist dies ein entscheidender Vorteil. Dies erspart bei der Navigation mit Karte sowie mit Kompass und Sonnenstand ständige und komplizierte Umrechnungen. Weltkarten in der von ihm entworfenen „Mercator-Projektion" waren bis zum Aufkommen des GPS („Global Positioning System") für die Navigation in See- und Luftfahrt unverzichtbar.

Atlas. Das von ihm entwickelte Konzept „Atlas" wurde typenbildend für eine ganze Schriftengattung. In Gerhard Mercators Werk "Atlas sive Cosmographicae Meditationes de Fabrica Mundi et Fabricati Figura" findet sich das erste Mal der Begriff "Atlas" für ein Kartenwerk. Allerdings lehnt sich Mercator nicht an den Titanen Atlas der griechischen Mythologie an. Vielmehr beruft er sich auf einen mythischen König Atlas von Mauretanien, der hinter Atlasgebirge geherrscht haben sollte, dem er sein Werk widmete. Dieser sei ein weiser und menschlicher Mann gewesen, der den ersten Himmelsglobus angefertigt habe. Ob dieser König Atlas aber jemals gelebt hat, ist bis heute nicht eindeutig geklärt.

Unternehmer. Bemerkenswert ist auch die rein privatwirtschaftliche Organisationsform von Mercators Wissenschaftsarbeiten. Er betrieb diese völlig privat und nicht als Gelehrter an einer Universität und betrieb einen "Handwerksbetrieb", ein Unternehmen. Beinahe ein halbes Jahrhundert lang hat er seine Karten selbst wissenschaftlich erarbeitet, dann selbst in Kupfer gestochen, auf der eigenen Presse gedruckt und im eigenen Verlag über ein eigenes Agentennetz vertrieben. An Mercators Arbeiten wird auch deutlich, dass Kartographie zu dieser Zeit weit mehr als nur ein Handwerk war. Sie erforderte nicht nur Wissenschaft sondern auch Kunst. Die Stiche, die Mercators Werk ergänzen, belegen dies anschaulich.

British Library (BL). Die  British Library ist die Nationalbibliothek Großbritanniens. Sie befindet sich in London und ist eine der bedeutendsten Forschungs- und Universalbibliotheken der Welt. Sie beherbergt mit über 170 Millionen Werken den weltweit größten Medienbestand aller Bibliotheken. Im Gegensatz zu anderen Nationalbibliotheken sammelt sie Bücher aus allen Zeiten, allen Ländern und in allen Sprachen und verwahrt Zeitschriften, Zeitungen, Broschüren, Tonaufnahmen, Patente, Datenbanken, Karten, Briefmarken, Kunstdrucke, Gemälde und vieles mehr. Ihre 25 Millionen Exemplare umfassende Büchersammlung wird nur noch von der US-amerikanischen Library of Congress in Washington, D.C., übertroffen. Der Bestand umfasst Werke bis zurück in die Zeit um 1600 v. Chr.

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Donnerstag, 1. September 2022

[ #FreeBook ] Die Europäische Zentralbank: Geschichte, Rolle und Aufgaben


Ein kostenloses 200-seitiges eBook (PDF-Datei) vollzieht die Geschichte der EZB seit ihrer Gründung im Juni 1998 nach. Der Autor dieser Publikation war zunächst in leitender Funktion für das Europäische Währungsinstitut (die Vorgängerinstitution der EZB) und anschließend bis zu seinem Ruhestand für die EZB tätig.
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Donnerstag, 28. Juli 2022

[ #FreeBook ] Deregulierung, Liberalisierung und Privatisierung in Europa: Die Rolle der Europäischen Kommission


Die Gelegenheit, nationale Monopole mit Hilfe der Kommission und des EuGH aufzuweichen wurde unterstützt von den nationalen Fachbürokratien oder Ministern, welche bei national präsenten Widerständen billig(end) auf die Kommissionskompetenzen verwiesen.

Privatisierung. Liberalisierung und Privatisierung sind keine spezifisch europäischen Prozesse, sondern Bestandteile einer weltweiten Bewegung, die sich als Gegenreform gegenüber den nach dem zweiten Weltkrieg erreichten Reformfortschritten in aller Welt interpretieren lässt. In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich die EU jedoch von einem Mitläufer dieser Bewegung zu einer Triebfeder entwickelt, welche auch die durch Volksabstimmungen, Parlamentsbeschlüsse und Zugeständnissen in Verhandlungslösungen nicht von dem Liberalisierungspfad abbringen lässt und mit einer konservativen Dynamik den Widerstand zu unterlaufen sucht.

Einheitliche Europäische Akte. Die Marktliberalisierung ursprünglich monopolisierter oder gemischtwirtschaftlich betriebener Sektoren genießt in der europäischen Politik seit dem Binnenmarktprogramm, der am 1. Juli 1987 in Kraft getretenen "Einheitliche Europäische Akte" einen besonderen Stellenwert. Liberalisierung und Deregulierung sind zu den Speerspitzen europäischer Kommissionspolitik geworden.

Grundfreiheiten machen Kopfstand. Dr. Martin Höpner, Wissenschaftler am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, sagt es in einem Beitrag zur Europa-Debatte im Magazin Mitbestimmung (3/12) der Böckler-Stiftung so:
"Die Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts und das europäische Wettbewerbsrecht sollten ursprünglich dafür sorgen, dass auf den europäischen Märkten niemand diskriminiert oder durch den Missbrauch von Marktmacht übervorteilt wird. Mittlerweile strahlen diese transnationalen Regeln auf immer mehr Politikfelder aus. Das öffentlich-rechtliche Bankenwesen, der Gesundheitssektor, der öffentlich-rechtliche Rundfunk - sie alle werden zunehmend vom europäischen Wettbewerbsrecht erfasst und wie privatwirtschaftliche Sektoren behandelt. 
Und die europäischen Grundfreiheiten - der freie Warenverkehr, die Personenfreizügkeit, die Dienstleistungsfreiheit und der freie Kapital- und Zahlungsverkehr - werden von Kommission und Europäischem Gerichtshof inzwischen derart weitgehend interpretiert, dass sich alle nur erdenklichen mitgliedstaatlichen Regulierungen als illegitime Beschränkungen des Binnenmarkts interpretieren und verwerfen lassen. All dies geschieht weitgehend ohne Beteiligung der Politik und also ohne demokratisches Fundament. Die derzeit im Entstehen begriffenen neuen Euro-Regeln werden den Regierungen noch wesentlich engere Grenzen setzen. Die Chancen, dass demokratische Wahlen wirklich die Politik verändern, werden im Ergebnis immer geringer."
Kompetenz-Expansionismus. Aus der Schlussbemerkung Jörg Huffschmid: "Die Bedeutung der EU für die Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen":
"Die EU hat keine Zuständigkeit für Fragen des privaten oder öffentlichen Eigentums, aber sie hat Zuständigkeit für das Verhalten wirtschaftlicher Unternehmen. Auf dem Wege umfassender Liberalisierung hat sie Deregulierung und Privatisierung in der gesamten EU durchgesetzt und die Strukturen der ehemals gemischten Wirtschaften der EU zu einer weitgehend neoliberalen Privatwirtschafts-Ordnung verschoben. Diese Verschiebung wurde durch die Transformation der mittel- und osteuropäischen Länder beschleunigt und verstärkt. Die aktuellen Entwicklungen sind durch die geradezu besessenen Versuche geprägt, die noch verbleibenden Bereiche öffentlicher Dienstleistungen den Markt- und Wettbewerbsregeln zu unterwerfen und dies gegen zunehmende Kritik und Protest von Seiten sozialer Bewegungen und sogar des Europäischen Parlamentes. 
Perspektiven des Widerstands müssen sich in erster Linie auf weitere gesellschaftliche Mobilisierung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene stützen. Auf europäischer Ebene sind vier Ansätze denkbar: die Verteidigung und der Ausbau des nichtwirtschaftlichen Charakters öffentlicher Dienstleistungen, die Verbesserung und Umsetzung bestehender Richtlinien über Netzdienste, die Verabschiedung einer allgemeinen Rahmenrichtlinie für Dienste von allgemeinem (wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen) Interesse, und die Einführung eines zweiten Pfeilers „öffentliche Dienstleistungen“ in den Vertrag über die EU, ein Pfeiler, der öffentliche Dienstleistungen nicht als Ausnahme innerhalb des Rahmens von Binnenmarkt und Wettbewerb, sondern als eigenständige Grundlage der materiellen Reproduktion ansieht.!
Die Rolle der Europäischen Kommission. Das Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung hat eine frühe Arbeit über die Liberalsierung welche 1998 im Campus-Verlag erschienen ist als PDF-Download online verfügbar gemacht. Die Arbeit reflektiert damit noch die "frühe" Liberalisierungskampagne der EU-Kommission, macht aber den Weg und die Macht der EU-Kommission zur Durchsetzung der Liberalisierung deutlich, eine Daynamik, welche bis heute keine wesentlichen Schranken erfahren hat und jetzt im Rückblick Entwicklungen und Defizite deutlich machen. jedenfalls wird deutlich, dass der demokratische parlamentarische Sektor wenig Bedeutung und Einflußmöglichkeit hat.


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Lohnt sich ein Download?  Ein Blick auf den Inhalt von Susanne K. Schmidt: Liberalisierung in Europa: Die Rolle der Europäischen Kommission:

Abbildungen, Tabellen und Übersichten 9
Abkürzungen 11
Vorwort 15
Kapitel 1
Einleitung 17
1.1 Die Fragestellung 17
1.2 Der Hintergrund der Untersuchung 21
1.3 Methodologie und empirisches Vorgehen 25
1.4 Aufbau der Arbeit 29
Kapitel 2
Theorieperspektiven auf die Europäische Integration 31
2.1 Die Theoriedebatte zwischen Supranationalismus
und Intergouvernementalismus 32
2.2 Alternative Konzeptualisierungen: Institutionalistische Ansätze 39
2.2.1 Das Problem der Handlungsfähigkeit eines korporativen Akteurs 41
2.2.2 Der akteurzentrierte Institutionalismus 45
Kapitel 3
Institutionelle Voraussetzungen der Handlungsfähigkeit der Europäischen Kommission 49
3.1 Aufbau und allgemeine Funktionen der Europäischen Kommission 49
3.2 Die wettbewerbsrechtlichen Handlungsressourcen der Kommission 56
3.2.1 Die Vorschriften und Instrumente des europäischen Wettbewerbsrechts 59
3.2.2 Die Umsetzung des Wettbewerbsrechts 67
3.2.3 Die Anwendungsgenese des Artikels 90 74
3.3 Die Europäische Kommission als Akteur im europäischen Mehrebenensystem 83
Kapitel 4
Die Europäisierung der Telekommunikationspolitik 103
4.1 Einführung in den europäischen Telekommunikationssektor 106
4.1.1 Die Anfänge der europäischen Telekommunikationspolitik: Forschungs- und Industriepolitik 107
4.1.2 Die Telekommunikation als Wirtschaftssektor – Erste Anwendungen des Wettbewerbsrechts und der Fall British Telecom 110
4.2 Die Eroberung neuer Kompetenzen 115
4.2.1 Das Politikprogramm des Grünbuchs 115
4.2.2 Der Präzedenzfall: Die Endgeräterichtlinie 119
4.2.3 Die Diensterichtlinie 125
4.2.4 Die Urteile des Gerichtshofs 133
4.2.5 Zwischenbetrachtung 137
4.3 Konsolidierung der Kompetenzen: Die weitere Liberalisierung 140
4.3.1 Die Prüfung der Lage im Bereich der Telekommunikationsdienste 141
4.3.2 Die Implementierung der Diensterichtlinie 149
4.3.3 Das Grünbuch und die Liberalisierung im Satellitenbereich 152
4.4 Letzte Schritte zur völligen Liberalisierung 156
4.4.1 Das Grünbuch und die Liberalisierung im Mobilfunkbereich 157
4.4.2 Auf dem Weg zur völligen Liberalisierung: Die Diskussion um alternative Netze, das Grünbuch und die Netzliberalisierung 159
4.5 Zusammenfassung: Erfolgreiche Anwendung des Wettbewerbsrechts 175
Kapitel 5
Die Europäisierung der Energiepolitik: Die Öffnung der Elektrizitätsmärkte 183
5.1 Einführung in den Energiesektor 184
5.2 Die Anfänge der Binnenmarktpolitik 190
5.2.1 Das Arbeitsdokument 1988 und das Politikprogramm 193
5.2.2 Die erste Liberalisierungsstufe: Richtlinien und Einzelfälle 196
5.2.3 Die Diskussion über die weitere Netzöffnung 202
5.2.4 Die Relevanz des Vertragsrechts 207
5.2.5 Die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren und die Überlegungen zum Erlaß von Kommissionsrichtlinien im Jahr 1991 211
5.3 Verhandlungen im Schatten des Wettbewerbsrechts 218
5.3.1 Der Anfang der Ratsverhandlungen: Der erste Richtlinienvorschlag und die
Stellungnahme des Parlaments 219
5.3.2 Die mögliche Ausnahme der Elektrizitätswirtschaft: Die »service public«-Debatte und die Corbeau- und Almelo-Urteile des EuGH 225
5.3.3 Mangelnde Reziprozität: Der abgeschwächte Kommissionsvorschlag, der französische Gegenentwurf und die endgültige Einigung 231
5.3.4 Entscheidungsblockade bei Einzelfällen 253
5.3.5 Die Gerichtsurteile und die weitere Entwicklung: Späte Stärkung für den »service public« 261
5.4 Zusammenfassung 265
Kapitel 6
Der Rückgriff auf Artikel 90 III und das Wettbewerbsrecht in weiteren Sektoren 273
6.1 Das Postwesen 274
6.2 Das Verkehrswesen 286
6.3 Die Relevanz von Artikel 90 in weiteren Politikfeldern 294
Kapitel 7
Analyse der Fallstudien: Möglichkeiten und Grenzen der Kommission 301
7.1 Sektoreigenschaften und Liberalisierungsdruck 303
7.2 Versteckter Intergouvernementalismus: Die Kommissionsrichtlinien 304
7.3 Supranationalismus durch Einzelfälle 317
7.4 Zusammenfassung 330
Kapitel 8
Die Rolle der Kommission in der europäischen Liberalisierungspolitik 333
Literatur 345
Dokumente 379
Sachregister 391

Samstag, 21. Mai 2022

[ #FreeBook ] Der Sozialdemokrat Karl Kautsky 1916: Die Vereinigten Staaten Mitteleuropas


[Free eBook] Innerhalb der europäischen Sozialdemokratie wurde das Konzept der "Vereinigten Staaten von Europa" schon vor dem Ersten Weltkrieg ausgiebig diskutiert. 

Karl Kautsky brach bereits 1911 die Debatte los, indem er für die "ständige Fortdauer des Friedens" die Gründung der "Vereinigten Staaten von Europa" forderte. 
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[ #eText ] Die Abwertung der Anderen. Eine europäische Zustandsbeschreibung zu Intoleranz, Vorurteilen und Diskriminierung.


Die Abwertung der Anderen. Eine europäische Zustandsbeschreibung zu Intoleranz, Vorurteilen und Diskriminierung.  Leider gerade wieder aktuell.

Free eBook. Die EU-Grundrechtecharta unterstreicht „die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität“ und verbietet Diskriminierungen „wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Weltanschauung, der Zugehörigkeit zu nationalen Minderheiten, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.“
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Dienstag, 2. März 2021

[ #eText ] Online-Lehrbuch: Europäische Union


d@dalos - der Internationale UNESCO Bildungsserver für Demokratie-, Friedens- und Menschenrechtserziehung bietet ein recht umfassendes Online Lehrbuch zur Europäischen Union. 

Das scheint überaus nötig, denn die Erfahrung zeigt, dass auch wenn man nicht viel über die EU weiß, so ist doch allen bewußt, dass die EU und alles drumherum irgendwie kompliziert ist. Auch in der politischen Bildung löst das Thema Europa in der Regel Abwehrreflexe aus. Zu keinem anderen Thema sei es so schwer, Teilnehmer zu rekrutieren und zu motivieren. Die Komplexität einer neuen multisprachlichen und multiethnischen wie multinationalen Organisation geht nun einher mit einer sich rasch ändernden Gesellschaft und natürlich auch einer psychischen Entlastungsfunktion, die alle Fehl- und Missgriffe einem beinahe anonymen, wenn auch benennbaren Sündenbock zuordnen will und kann.
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Mittwoch, 22. April 2020

[ #eText ] Charta der Grundrechte der Europäischen Union


Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union. 

Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt. Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention, den mitgliedstaatlichen Verfassungen und internationalen Menschenrechtsdokumenten, aber auch an der Rechtsprechung der europäischen Gerichtshöfe.
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Freitag, 27. März 2020

[ #eText ] Europäische Friedensverträge der Vormoderne: Kalkül – Transfer – Symbol


Kalkül – Transfer – Symbol - Können Friedensverträge Konflikte regeln?  

War Europa in der Frühen Neuzeit ein einheitlicher Friedens- und Rechtsraum? Welche Instrumente förderten den Frieden und wie wurden dabei kulturelle und sprachliche Barrieren überwunden? Der vorliegende Sammelband gibt Anworten auf Fragen zur Bedeutung und zur Nachhaltigkeit vormoderner Friedensverträge.
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Mittwoch, 19. Juni 2019

[ #eText ] Die Geschichte der Europäischen Union seit 1945


Die Anfänge der Europäischen Union gehen auf die Lehren des Zweiten Weltkriegs zurück.

Es war ursprünglich ein Friedensprojekt: In Europa sollte es nie wieder Krieg und Zerstörung geben. Westeuropäische Staaten gründen 1949 den Europarat. Dies ist ein erster Schritt zu einer engeren Zusammenarbeit. Sechs Länder wollen jedoch weiter gehen.
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Mittwoch, 10. April 2019

[ #eText ] Europäische Geschichte Online: Eine transkulturelle Geschichte Europas im Internet


Europäische Geschichte Online (EGO) ist eine frei zugängliche Open-Access Website in deutscher und englischer Sprache, die wissenschaftliche Beiträge zur Geschichte Europas zwischen 1450 und 1950 veröffentlicht.

Sie versteht das Europa der Neuzeit als ein Kommunikationsraum, in einer geographischern, kulturellen, religiösen und politischen Vielfalt.
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Montag, 8. April 2019

[ #FreeBook ] Martin Luther zur "Türkenfrage"

[Free eBook] Manche religiöse Erzählungen sehen hoffnungsvoll zur Sonne. Die abendländische Erzählung ist hingegen die "Bedrohung aus dem Osten". Man erblickt(e) dort stets die Bedrohung in der Gestalt der Hunnen, Mongolen, Osmanen, Russen ... Selbst Globalisierungskritiker reden mit "Billigimporten aus dem Osten" in dieser Tradition.

Hoffnung kommt von den Osmanen.

Freilich wurde der Nachwelt in den Erzählungen von der "Türkenbefreiung" und den "Kreuzzügen" häufig unterschlagen, dass die Christen - entgegen zahlreicher unserer heutigen populärwissenschaftlichen Darstellungen - dem Islam gar nicht so abseits standen. Zum Einen aus dem wahren Grunde der Kriege (der damals wie heute mit Christentum und/oder Islam ebenso wie heute schlichtweg nichts zu tun hatte) aus reinem Macht(erhaltungs)interesse. Die "allerchristlichste Majestät", wie sich französische Könige mit päpstlicher Erlaubnis nennen durften, schloss Bündnisse sogar mit den Türken und verweigerten gemeinsam mit den protestantischen Ständen im Reich den Habsburgern die "Reichstürkenhilfe".

Die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zunehmend näher kommende "Türkengefahr" hatte ganz Europa in Angst und Schrecken versetzt. Obschon Luther einen christlich-motivierten Angriffskrieg gegen die Türken ablehnte, sprach er sich doch dafür aus, dass ein Christ, sofern ihn die "Obrigkeit" rufe, zum Krieg gegen den Feind ziehen müsse. Um die Soldaten zu motivieren sowie Volk und Herren aufzuklären, schrieb Luther Texte gegen die Türken und ihre Religion, den Islam. Er war davon überzeugt, dass man sie nicht nur mit dem Schwert, sondern auch mit Argumenten und im Gebet bekämpfen müsse.

So ließ Luther die Leute wissen, dass der Islam als eine christliche [!] Irrlehre zu verstehen sei. Er besitze keine Originalität, sondern sei eine Mischung aus Juden-, Christen-, und Heidenglauben. Der Prophet sei ein Schüler der altkirchlichen theologischen Ketzer gewesen, die die Trinität und Gottheit Jesu bestritten hatten. Auf der anderen Seite erkannte Luther aber den hohen Grad an Vernunft und Rationalität an, die den Islam für die Christen in die Nähe des Denkens der alten Griechen und Römer rücken ließ. Er schrieb, dass des Propheten „Gesetz lehret nichts anderes, denn was menschliche Weise und Vernunft wohl leiden kann.“ (Luther: Werke, Weimarer Ausgabe 30/2 168, 17 f.). Der Islam war für Luther eine Religion, die für die Kirche eine relae Konkurrenz als Religion bedeutete.

Tatsächlich argumentieren Forscher eine Nähe zwischen Islam und reformatorischem Christentum: Zwischen beiden gebe es viele Gemeinsamkeiten, bis auf die Anerkennung des Propheten Mohammed. Diese Gemeinsamkeiten werden vor allem im Kontrast zu katholischen Glaubensauffassungen deutlich: Beide haben ein positiveres Verhältnis zur Welt aufgrund von Ehe und Familie, Naturfreude und Arbeit, ebenso einen direkten Bezug der Gläubigen zu Gott, ohne die Mittlerfunktion einer heiligen Institution, einer Kirche. Reformatorisches Christentum und Islam haben die zentrale Stellung des Wortes Gottes bzw. der Schrift, und auch hier gibt es keine Mittlerfunktion, sondern das Recht des Einzelnen zur Auslegung; es gibt keine Bilder und Figuren, beide kritisieren Mythen wie die der Eucharistie. Alles in allem scheint es eine mehr rationale Wirklichkeitsauffassung zu sein, die Protestantismus und Islam näher aneinander rücken lässt.

Aber dies ist nicht der einzige Ansatz und der weit mehr unterschlagenere: Die apokalyptischen Reiter der Offenbarung wurden in Gestalt des Islams auch buchstäblich erhofft, nicht zuletzt gerade von Glaubensgruppen, die gerne in die unmittelbare Nachfolge der Urchristen gestellt werden: die Täufer.

Apokalyptische Reiter. Die aktuelle Auseinandersetzung mit Terrorismus und Islam, mit Migration und Religionsfreiheit, mit Samuel Phillips Huntingtons Clash of Civilizations hat etwas mit Martin Luthers Haltung zur "Türkenfrage" gemein: Die apokalyptische Interpretation der Welt. Dieselben geradezu arachaisch anmutenden, ins dunkle Mittelalter zurückführenden Argumentationsmuster finden sich nicht nur bei konservativkatholischen, evangelikalen und chiliastischen Kirchen- und Bibelversammlungen. Sie führen in die reale Politik. Bush's Feldzug gegen den Terrorismus mobilisierte ebenso diese Endzeitvorstellungen wie die scheinbar gänzlich entgegengesetzt sorgsam sich um das Weltklima mit Katastrophenszenarios kümmernden Klimapropheten.
Kurz. Die Beschäftigung mit den Bedingungen unseres (realen politischen) Werdens in der Geschichte hat viele Facetten. Eine Facette, die sich bis zur Unkenntlichkeit hinter Mythen versteckt, ist die "Türkenfrage". Daher ist die als PDF kostenlose downloadbare Dissertation "Geschichtsdenken und Ständekritik in apokalyptischer Perspektive" nicht nur ungemein aktuell sondern eine wahre Fundgrube um jene Erzählungen einer Überprüfung zu unterziehen, denen man selber zu folgen geneigt ist. Sie füllt zudem ein wenig ein grosses schwarzes Loch in dem ohnedies noch schwächelnden "christlich-islamischen Dialog".

[ #FREIHANDbuch ]⇒
Martin Luthers Meinungs- und Wissensbildung zur "Türkenfrage" auf dem Hintergrund der osmanischen Expansion und im Kontext der reformatorischen Bewegung - Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde des Fachbereichs Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität Hagen - Arbeitsbereich Geschichte und Gegenwart Alteuropas - vorgelegt von Dr. Michael Klein aus Hamm/Sieg

Briefmarkenausgabe 1933. Aus Anlass des Österreichischen Katholikentags (7.-12.9.1933) und der 250-Jahr-Feier der Türkenbefreiung. Auf diesem Katholikentag verbunden mit den Feierlichkeiten zum Jahrestag der "Türkenbefreiung" 1683 kündigte Dollfuß im September 1933 die Errichtung eines Ständestaates mit autoritärer Führung, also die Abschaffung der Demokratie, an!


Donnerstag, 14. Februar 2019

[ #FreeBook ] Der Islam in Europa – Einfluss und Auswirkungen auf die europäische Rechtsordnung


Der Vorarlberger  Florian Wolf hat an der Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät, eine höchst interessante Dissertation zum Thema "Islam in Europa" vorgelegt, in der der Einfluss des Islams auf die europäischen Rechtsordnungen, insbesondere auf die Österreichs, Deutschlands und der Schweiz in vielerlei Bereichen untersucht wird. 

Deutschland - Österreich - Schweiz. Ausführlich wird der Rechtsvergleich zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz betrieben. Die umfangreiche 372seitige Arbeit steht erfreulicherweise als PDF auf den Seiten der Universität online. Damit ist sie nicht nur Juristen sondern auch der interessierten Öffentlichkeit, insbesondere auch den politischen Organisationen und Instanzen zugänglich. Das ist insbesondere in Anbetracht weiterer zu erwartender gesetzlicher und verwaltungstechnischer Regelungen ein enorm bedeutungsvolles Hilfsmittel. Es ermöglicht den Vergleich von Regelungen zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz und bei einem weiteren Regelungsbedarf die jeweiligen Erfahrungen und Konsequenzen unserer Nachbarn mitzuberücksichtigen.
Auch wenn die Arbeit online jedermann in seiner elektronischen Form zugänglich ist, wird hier nicht nur um Beachtung des Urheberrechtes gebeten, sondern auch ausdrücklich aufmerksam gemacht, dass gemäß § 42 UrhG Kopien und Vervielfältigungen nur zum eigenen und privaten Gebrauch gestattet sind. 
Abstract. In ganz Europa gibt es Gesetzesvorhaben und auch beschlossene Gesetze die zeigen, welch großen Einfluss der Islam bereits heute auf die europäischen Rechtsordnungen hat. Durch die Rekapitulation der Einflüsse des Islams in den Ländern Österreich, Deutschland und der Schweiz sowie die damit einhergehenden rechtlichen Veränderungen konnte ein Überblick von den Anfängen der Migrationsbewegungen bis ins Jahr 2014 gegeben werden. Im Rahmen dieser Arbeit werden die rechtlichen Einflüsse des Islams auf die untersuchten Staaten aufgezeigt und die damit verbundenen Auswirkungen in den jeweiligen Rechtssystemen untersucht.

Neben der Analyse der Einflüsse wurde u.a. geprüft, ob und wenn ja, welche un/mittelbare Drittwirkung sich gegenüber Privaten bzw. anderen Religionen ergibt. Während der Recherche wurde festgestellt, dass zweifellos ein Einfluss des Islams auf die deutschsprachigen Rechtsordnungen besteht. Die Rechtsnormen und die Judikatur unterliegen dabei einem stetigen Wandel. In den deutschsprachigen Rechtsordnungen und in der Europäischen Union insgesamt kann man den christlich-abendländisch geprägten Einfluss durch etliche Sondervereinbarungen und Rücksichtnahmen für die christlichen Kirchen feststellen. Die festgestellten Einflüsse sind dabei je nach Rechtsgebiet von unterschiedlicher Natur.

Im Arbeitsrecht lassen sich vor allem Einflüsse in Sondervereinbarungen der Muslime mit Krankenhäusern, Gefängnissen und im Bereich der Streitkräfte finden. Ein mittelbarer Einfluss ist zudem vielfach in arbeitsrechtlichen Entscheidungen zu erkennen. Im Bereich des Baurechts führte insbesondere die Angst vor neuen Moscheen bzw. sichtbaren Turmaufbauten zu Gesetzesänderungen in den untersuchten Staaten. Der Wunsch der muslimischen Bevölkerung nach eigenen Friedhöfen, welche die speziellen islamischen Bestattungsrituale berücksichtigen, hat auch in diesem Gebiet zu Änderungen in den jeweiligen länderspezifischen Friedhofsordnungen geführt. Die meisten Veränderungen lassen sich im Bereich des Strafrechts finden.

Die islamistischen Anschlage auf europäischem Boden und der Terroranschlag am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten hatten unter dem Deckmantel der Anti-Terrorgesetzgebung eine Vielzahl an Einschränkungen für die persönliche Freiheit des Einzelnen zur Folge. In den untersuchten Staaten hat auch der Islam in der Ausprägung des radikalen Islamismus unmittelbar zu zahlreichen gesetzlichen Verschärfungen geführt.

Zu großen Veränderungen kann es in Zukunft im Bereich des Wirtschaftsrechts kommen. Gerade im Bereich der Scharia-konformen Zertifizierung von Finanzinstrumenten, Banken, Gebrauchsgegenständen und Lebensmitteln ist aufgrund des demographischen Wandels der Muslime die Entwicklung noch längst nicht abgeschlossen und für die Zukunft ein großes Wirtschaftspotential vorhanden. Aufgrund der stetig wachsenden Anzahl der muslimischen Bevölkerung in Europa wird die vorliegende Thematik auch in einigen Jahren noch zu emotionsgeladenen Diskussionen rund um neue Gesetzwerdungsprozesse führen.


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Mehr erfährt man mit einem schnellen Blick auf das Inhaltsverzeichnis:
1. Vorwort        13
1.1 Allgemeine Ausführungen      15
1.2 Die rechtsgeschichtliche Entwicklung des Islams    16
1.2.1 Österreich       16
1.2.2 Deutschland      18
1.2.3 Schweiz        19
1.3 Die Islamischen Glaubensgemeinschaften   20
1.3.1 Österreich       20
1.3.2 Deutschland      23
1.3.3 Schweiz        28
1.4 Muslime in Österreich und Europa      30
1.4.1 Die rechtliche Behandlung und Möglichkeiten des Zusammenlebens zwischen Muslimen und Nichtmuslimen   31
1.4.2 Integration       33
1.4.2.1 Österreich     33
1.4.2.2 Deutschland      36
1.4.2.3 Schweiz       37
2. Allgemeine Einordnung der religionsrechtlichen Systeme unter Berücksichtigung der föderalen Strukturen      39
2.1 Österreich        39
2.2 Deutschland       40
2.3 Schweiz        43
3. Die Typologie des Einflusses      44
3.1 Der unmittelbare bzw. direkte Einfluss     44
3.2 Der mittelbare bzw. indirekte Einfluss     44
3.3 Die bloße Rücksichtnahme    45
4. Der Einfluss des Islams auf die deutschsprachigen Rechtsordnungen in Europa  45
4.1 Zivilrecht       45
4.1.1 Arbeitsrecht     45
4.1.1.1 Österreich     45
a. Einführung        45
b. Allgemeine Rechtslage     47
c. Einflüsse des Islams auf arbeitsrechtliche Entscheidungen   48
d. Vereinbarungen für Muslime in Sonderbereichen     53
4.1.1.2 Deutschland      56
a. Allgemeine Rechtslage     56
b. Einflüsse des Islams auf arbeitsrechtliche Entscheidungen   57
c. Vereinbarungen für Muslime in Sonderbereichen     62
4.1.1.3 Schweiz       69
a. Einführung und allgemeine Rechtslage     69
b. Vereinbarungen für Muslime in Sonderbereichen     70
4.2. Öffentliches Recht     73
4.2.1 Der Islam im öffentlichen Raum      73
4.2.2 Bekleidungssitten     74
4.2.2.1 Die Bekleidungsvorschriften im europäischen Kontext 74
4.2.2.2 Österreich     77
a. Einführung und allgemeine Rechtslage     77
b. Das islamische Kopftuch bei Behörden und im öffentlichen Dienst   79
c. Exkurs: Die Verschleierung im Gerichtssaal – Ein österreichischer Anlassfall   82
4.2.2.3 Deutschland      90
4.2.2.3.1 Einführung und allgemeine Rechtslage    90
4.2.2.3.2 Das islamische Kopftuch bei Behörden und im öffentlichen Dienst 93
a. Das Urteil des BVerfG vom 24.09.2003     93
b. Die gesetzlichen Änderungen in Baden-Württemberg    94
c. Die gesetzlichen Änderungen in Bayern     97
d. Die gesetzlichen Änderungen in Berlin     99
e. Die gesetzlichen Änderungen in Bremen    100
f. Die gesetzlichen Änderungen in Hessen     101
g. Die gesetzlichen Änderungen in Nordrhein-Westfalen   103
h. Die gesetzlichen Änderungen in Niedersachsen     105
i. Die gesetzlichen Änderungen im Saarland     106
j. Conclusio       106
4.2.2.3.3 Islamische Bekleidungssitten im koedukativen Sport- und Schwimmunterricht 108
4.2.2.4 Schweiz       111
a. Einführung und allgemeine Rechtslage     111
b. Das islamische Kopftuch im öffentlichen Raum     112
c. Die islamische Vollverschleierung im öffentlichen Raum   115
d. Islamische Bekleidungssitten im koedukativen Sport- und Schwimmunterricht  117
4.2.3 Verwaltungsrecht       120
4.2.3.1 Österreich       120
a. Einführung       120
b. Bisherige Konflikte um den Moschee- und Minarettbau   122
c. Die allgemeine Rechtslage     124
d. Die Gesetzesänderung in Kärnten      126
e. Die Gesetzesänderung in Vorarlberg      128
4.2.3.2 Deutschland      130
a. Einführung       130
b. Die allgemeine Rechtslage    131
c. Bisherige Konflikte im Moschee- und Minarettbau    133
4.2.3.3 Schweiz       137
a. Einführung       137
b. Verantwortliche Konflikte für den Schweizer Minarett-Streit    138
c. Initiativen gegen den Bau von Minaretten    144
d. Die rechtliche Einordnung des verfassungsrechtlich verankerten Bauverbots für Minarette        147
4.2.4 Friedhöfe und Bestattungswesen     155
4.2.4.1. Österreich     155
a. Einführung       155
b. Der Islamische Friedhof in Wien    156
c. Der Islamische Friedhof in Altach      158
d. Der Konflikt islamischer Bestattungsrituale mit Leichen- und Bestattungsgesetzen der Länder  160
4.2.4.2 Deutschland      163
a. Einführung       163
b. Die allgemeine Rechtslage    164
c. Der Konflikt islamischer Bestattungsrituale mit Leichen- und Bestattungsgesetzen der Länder       167
4.2.4.3 Schweiz       172
a. Einführung       172
b. Die Rechtliche Einordnung    173
6
c. Der Konflikt islamischer Bestattungsrituale mit kantonalen Bestattungsverordnungen 174
4.2.5 Religionsunterricht      177
a. Österreich        177
b. Deutschland       182
c. Schweiz        186
4.2.6 Schächten von Tieren und Speisevorschriften   190
4.2.6.1 Österreich       190
a. Einführung       190
b. Der europarechtliche Rahmen     191
c. Die Regelung zum islamischen Schächten   192
d. Die Halal-Zertifizierung      194
4.2.6.2 Deutschland      196
a. Der rechtliche Rahmen       196
b. Höchstgerichtliche Entscheidungen zum islamischen Schächten   197
c. Die Halal-Zertifizierung     199
4.2.6.3 Schweiz       200
Das gesetzliche Schächtverbot      200
4.3 Strafrecht      201
4.3.1 Österreich       201
a. Die Zwangsheirat      202
b. Die Beschneidung      204
c. Der Ehrenmord       209
d. Maßnahmen hinsichtlich der Bekämpfung des Terrorismus  213
4.3.2 Deutschland     224
a. Die Zwangsheirat      224
b. Die Beschneidung      227
c. Der Ehrenmord       235
d. Exkurs: Der Einfluss des Islams auf die deutsche Strafgerichtsbarkeit  241
e. Maßnahmen hinsichtlich der Bekämpfung des Terrorismus  247
4.3.3 Schweiz       260
a. Die Zwangsheirat      260
b. Die Beschneidung      262
c. Der Ehrenmord       266
d. Maßnahmen hinsichtlich der Bekämpfung des Terrorismus  268
5. Paritätsrechtliche Einflüsse des Islams auf andere Bereiche  269
5.1 Das christliche Kreuz im öffentlichen Raum    269
a. Österreich        271
b. Deutschland       273
c. Schweiz        274
5.2 Der islamische Gebetsruf im öffentlichen Bereich    275
a. Österreich        276
b. Deutschland       276
c. Schweiz       278
5.3 Islamische Festtage       279
a. Österreich        279
b. Deutschland       281
c. Schweiz        283
6. Einfluss weiterer relevanter Normen des islamischen Rechts    285
6.1 Ehe- und Familienrecht      285
a. Geltung der Scharia     285
b. Entscheidungen unter Anwendung des Islamischen Rechts 286
c. Die Viel- bzw. Zwangsehe und der damit verbundene Ehegattennachzug   289
d. Exkurs: Die islamische Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland   293
6.2 Wirtschaftsrecht      294
Islamisches Bank- und Versicherungswesen in Europa    294
6.3 Sozialrecht       296
a. Kostenerstattung für islamtypische Verhaltensweisen  296
b. Polygamie und der damit verbundene Versicherungs- bzw. Versorgungsanspruch298
7. Bilanz und Ausblick       301
8. Addendum       305
8.1 Österreich       305
a. Novellierung des Islamgesetzes 1912 – Islamgesetz 2015   305
b. Strafrechtliche Änderungen als Reaktion auf den IS-Terror  309
8.2 Deutschland     311
Strafrechtliche Änderungen als Reaktion auf den IS-Terror   311
8.3 Schweiz       312
Strafrechtliche Änderungen als Reaktion auf den IS-Terror   312
9. Literaturverzeichnis       313
9.1 Primärliteratur     313
9.2 Sekundärliteratur      313
9.3 Judikatur      320
9.4 Online Quellen      334
Abstract     369
Curriculum Vitae       372

Mittwoch, 28. November 2018

[ #eText ] Grenzen des Friedens: Europäische Friedensräume und -orte der Vormoderne


Europäische Friedensverträge der Vormoderne sind eine geeignete Quelle, um räumliche Wahrnehmung in der damaligen Zeit zu untersuchen. Landerwerb, Ländertausch, Landkompensationen und Arrondierung sind zentrale raumbezogene Maßnahmen frühneuzeitlicher Außen- und Sicherheitspolitik.
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