Montag, 26. Juni 2023

[ #eText ] Keilschriftrecht: Recht und Gesetz im III. und II. Jahrtausend v. Chr.


Das alte Mesopotamien, dessen Fläche etwa der des Iraks entspricht, etwa 300.000 km², zeigt den Übergang von der dörflichen zur städtischen Siedlungsform. Hier entstanden bereits im 4. Jahrtausend v.u.Z. Gemeinden mit  zehntausenden Bewohnern und bereits differenzierten Berufszweigen.

Blickerweiterung. 3300 v.Chr., Mesopotamien: Die Sumerer wandern vermutlich aus Zentralasien in das Zweistromland an Euphrat und Tigris (Mesopotamien) ein. Die ersten geschichtlichen Hochkulturen entstehen in den großen Flußlandschaften. Eine städtische Lebensweise, arbeitsteilige Wirtschaftsweise und ein straff organisierter Staat, der von schriftkundigen Priestern und Beamten verwaltet wird, kennzeichnen diese Kulturstufe. Es entstanden für die damalige Zeit bereits Großstädte, wobei die schon in der Frühzeit durch den sagenhaften Helden Gilgamesch so berühmt gewordene Stadt Uruk besonders zu nennen ist.

Keilschriftrecht. Vielleicht auch für den einen oder anderen "Jursten" interessant, da dort gerne das "Römische Recht" als "Adam & Eva" der Rechtsgeschichte gilt. Vielleicht war Adam doch etwas südöstlicher zuhause. Überliefert sind Urkunden, Dienstvorschriften, Gesetzesbücher, z. T. in Steintafeln und steinerne Säulen eingraviert (Hammurabi-Stele). Am Anfang der Rechtsgeschichte stehen steinerne Tafeln um 3000 v. Chr., die erkennen lassen, daß es sich hier bereits um Landkauf, Verkauf oder Vermessungen handelt, also um Rechtsakte. Allerdings, und darauf muss eindringlich hingewiesen werden, soll man sich hüten, Rechtsempfinden und Rechtsgrundsätze unserer Zeit als Maßstab altorientalischer Gesetze anzuwenden. Unsere Rechtsnorm ist grundverschieden von der des altorientalischen Menschen, wenn auch die Rechtspraxis des Alten Orients gegenüber der des europäischen Mittelalters noch immer geradezu human erscheint.


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